Von Mensch zu Mensch.

Personalmanagement ist für die meisten Kanzleien ein großes Wort angesichts der kleinen Belegschaft. Je größer die Kanzlei, umso relevanter wird dies aber.
Denn: Junge Juristen und Juristinnen erwarten von dem Unternehmen Anwaltskanzlei, dass es den Ansprüchen an ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leben und Arbeit, zwischen Verdienst und Aufwand, zwischen Entwicklung und Routine gerecht wird. (Selbst-)Ausbeutung ist zunehmend wenig akzeptabel. Die fachlichen, sozialen und unternehmerischen Kompetenzen zu entwickeln, ist also eine Aufgabe, der sich nicht mehr nur der einzelne Anwalt, sondern die Organisation Kanzlei stellen muss. Dabei gehören auch die nichtjuristischen Mitarbeiter berücksichtigt. Mit der sich wandelnden Arbeitswelt müssen auch sie fachlich, technisch und sozial weiter qualifiziert werden (etwa: Kanzleiverwaltung, Einkauf, Homepagepflege, Ausbildung junger Mitarbeiter, etc.). Je nach Kanzleigröße sind hier Führungsentscheidungen notwendig, die nur selten zwischen „Tür und Angel“ entschieden werden können, sondern die Zeit und Muße brauchen.
Denn: Über die Qualifikation der Mitarbeiter wird das strategische Profil der Kanzlei weiterentwickelt. Lediglich durch die Erfahrung qualifizierter Dienstleistung erfahren die Mandanten, worin die Fähigkeit einer Kanzlei eigentlich (im Unterschied zu Wettbewerbern) besteht. Personalmanagement ist damit zum Schlüssel der Weiterentwicklung einer Kanzlei geworden.  
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[12.11.2010 10787 Berlin]

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