Mein Marktwert.

 

Das Marketing der Anwälte hat jahrzehntelang mit Hilfe von Beziehungspflege, Kanzleilage und Kleinanzeigen funktioniert. Mit dem Aufkommen des Internets, höherer Anwaltsdichte und einer inneren Ausdifferenzierung der Anwaltskanzleien (Stichwort: Feld-Wald-Wiese versus Großkanzlei) hat sich das gewandelt. Auch sind die Ansprüche der Mandantschaft spürbar gestiegen, sei es hinsichtlich der reibungslosen Abläufe, sei es hinsichtlich schneller und umfassender Information im Mandat. Kanzleien müssen heute neben dem traditionellen Marketing, für Wahrnehmbarkeit der Wertigkeit ihrer Leistungen sorgen. Dabei geht es um mandantengerechte Kommunikation. Mit der weitgehenden Aufhebung von Werbeverboten ist es Kanzleien heute leicht gemacht. Dabei gilt aber: Ein Anwalt ist ein Berater, der seine Leistungen aufgrund des Vertrauens der Mandantschaft in ihn, verkaufen kann. Alle Maßnahmen müssen daher Vertrauen generieren und dieses auch rechtfertigen. Neben den „klassischen“ Werbemaßnahmen sind es heute vor allem Verhaltensregeln, die die Anwälte und ihre Mitarbeiter beachten müssen. Die wichtigste Regel (auch ethisch): Korrektes Verhalten ist nach wie vor die beste Werbung.

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Unsere Herbstkonferenz am 12.11.2010 in Berlin

[12.11.2010 10787 Berlin]

Jubiäumsfeier [mehr]

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Notwendige Kennzahlen, Datev-kompatibel

[03.08.10,

Christoph Vaagt

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Auf der Homepage von Prof. Dr. Knief werden 4 neue sehr interessante Betriebswirtschaftliche...

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Warum bin ich keine Frau?

[strafrechtsblogger, vor 22 hrs]

strafrechtsblogger - Diese Frage durfte ich mir heute wieder einmal stellen, als ich mit meiner Praktikantin einen Mandanen ... [mehr]